Ab dem 01.01.2025 gelten verschärfte Emissionsgrenzwerte für Neu- und Bestandsanlagen zur Wärmeerzeugung.
Die neue Verordnung gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen mit einer Feuerungsleistung von 1 bis 50 MW. Dies betrifft sowohl bis zum 19.12.2018 in Betrieb genommene Bestandsanlagen als auch Neuanlagen, die ab dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden. Nach aktuellem Stand wird es keine Übergangsfrist geben, es besteht somit dringender Handlungsbedarf.
Sprechen Sie mit unseren Experten und lassen Sie überprüfen, ob Ihre Bestandsanlage schon jetzt die ab Januar 2025 geltenden Emissionsgrenzwerte einhält. Falls nicht, finden wir die technisch und wirtschaftlich beste Lösung für Sie.
Gut zu wissen: Sie müssen Ihren Brenner nicht zwingend austauschen – womöglich können Sie auch durch die Optimierung Ihrer Anlage viel erreichen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und bauen Sie bei der Umsetzung der Energiewende auf eNeG Expertise. Wir stellen uns gern Ihren Anforderungen!
*Bundes-Immissionsschutzverordnung - weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_44/BJNR080410019.html
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Die Arbeit ist ein wesentlicher Teil des Lebens. Deshalb ist es so wichtig, dass man etwas Sinnvolles tut – und dass das Umfeld stimmt. So wie bei eNeG: Hier gibt es flache Hierarchien, viel Raum für persönliche Entwicklung und noch mehr gesellschaftlich relevante Aufgaben. Ganz gleich, ob Sie bei uns als Mechatroniker*in, Programmierer*in, Ingenieur*in oder im kaufmännischen Bereich loslegen wollen – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!